Kindertagespflege
Allgemeines
In der Gemeinde Ottendorf-Okrilla besteht neben dem Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten die Möglichkeit, Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres von einer qualifizierten Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Bestandteil einer bedarfsgerechten und vielseitigen Kinderbetreuung. Sie bietet Eltern eine individuelle, gesetzlich anerkannte und gleichwertige Betreuungsform. Die Kindertagespflege ist ein familiennahes Betreuungsmodell. Die Betreuung findet in den Räumen der Kindertagespflege oder in angemieteten Räumen statt. Die Kindergruppe besteht aus maximal fünf fremden, gleichzeitig anwesenden Kindern.
Aktuell sind in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla 6 Tagespflegepersonen tätig. Die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege ist in der gleichnamigen Richtlinie geregelt. Freie Betreuungsplätze sind direkt bei den Tagespflegepersonen zu erfragen. Eine Betreuungsanfrage erfolgt über LITTLE BIRD. Die Betreuungsverträge werden zwischen Personensorgeberechtigten und Tagespflegeperson geschlossen. Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson bietet die Gemeinde Ottendorf-Okrilla eine Ersatzbetreuung an.
Jede Tagespflegeperson kann eine gültige Erlaubnis zur Kindertagespflege vorweisen und wird regelmäßig vom Jugendamt des Landkreises Bautzen überprüft. Grundlage für die pädagogische Arbeit bildet der Sächsische Bildungsplan. Bei Fragen zum Thema Kindertagespflege können Sie sich gern an die Fachberatung Kindertagespflege des Jugendamtes im Landkreis Bautzen wenden. Die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der Tagespflege werden von der Gemeinde Ottendorf-Okrilla auf Grundlage der aktuell gültigen Elternbeitragssatzung erhoben.
So funktioniert LITTLE BIRD in 5 Schritten zum Kitaplatz
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Bildung und Jugend.
Telefon: (035205) 513-62
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Rechtsgrundlagen