Beurkundung eines Sterbefalles
Es erfolgt eine persönliche Vorsprache der Angehörigen spätestens am dritten auf den Tod folgenden Tag im Standesamt nach Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen müssen zur Beurkundung des Sterbefalles vorgelegt werden?
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eine ärztliche Bescheinigung über den Tod
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die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
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die Geburtsurkunde
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ein Nachweis über den letzten Wohnsitz
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ein Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen/Anzeigenden
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weitere Urkunden, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist
Welche Kosten können auf Sie zukommen?
die Ausstellung einer Sterbeurkunde | 15,00 Euro |
die Ausstellung jeder weiteren Sterbeurkunde | 7,00 Euro |
Gebührenfrei sind die Sterbeurkunden für Sozialversicherungszwecke (die Krankenkasse, die Rente)
Beurkundung Sterbefall |
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bei Sterbefall im Inland |
gebührenfrei |
bei Sterbefall im Ausland |
75,00 € |
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister |
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Erteilung von Personenstandsurkunden Ausstellung mehrspr. Auszüge |
15,00 € |
Weiteres Exemplar bei gleichzeitiger Antragstellung |
7,00 € |
Erteilung einer Auskunft aus dem Register oder Personenstandsbuch |
15,00 € |
Auskunft oder die Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte |
25,00 € |
Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können |
je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 € |
Sonstige Amtshandlungen |
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Eintragung Folgebeurkundung zur Religionszugehörigkeit auf Antrag in der Ehe |
10,00 € |
Abnahme Versicherung an Eides statt für nicht vereidigten Dolmetscher |
35,00 € 30,00 € |
Beurkundung Anerkennung Vaterschaft, sowie deren Zustimmungserklärungen |
30,00 € |
Ausstellung mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) |
15,00 € |
Kirchenaustrittserklärung |
25,00 € |
Abschrift Austrittserklärung |
10,00 € |
Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können |
je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 € |