Bebauungspläne

in der Offenlage

2. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Eichelberg II" Medingen 

(Offenlagezeitraum 03.07.2024 - 02.08.2024)

 

Deckblatt

Planzeichnung

Textfestsetzung

Begründung

Begründung Anlage

Datenschutzerklärung

Datenschutzinformation

Lärmkartierung

 

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm i.V.m. §§ 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Gemeinde Ottendorf-Okrilla verpflichtet, die Geräuschbelastung an Hauptverkehrsstraßen zu erfassen und zu dokumentieren. Dies ist durch die zentrale Lärmkartierung von Verkehrslärm des Freistaates Sachsen 2022 erfolgt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung können den beigefügten Karten entnommen werden und sind zusätzlich unter https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm? einsehbar.

 

Lärmkartierung tags

Lärmkartierung nachts

Laermkartierung hotspots

 

 

 

 

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla

Offenlage vom 01.07.2024 - 29.07.2024

 

Lärmaktionsplan

Anlage 1 Maßnahmentabelle

Anlage 2 Abwägung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

 


Rechtskräftige Bebauungspläne

 

Vorhaben und Erschließungsplan Nutzfahrzeugwaschanlage Hermsdorf