Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist bemüht, ihre Website in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.ottendorf-okrilla.de veröffentlichte Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.

 

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Internetseite der Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist nach den oben genannten Bestimmungen jedoch nicht vollständig barrierefrei. Sie enthält Inhalte, Anwendungen, Funktionen sowie Dokumente und Dateien, welche teilweise oder vollständig noch nicht barrierefrei umgesetzt sind:

  • eingeschränkt barrierefreie Formulare

  • eingeschränkt barrierefreie PDF-Dateien

  • eingeschränkt barrierefreie Bild-Dateien

  • eingeschränkt barrierefrei gestaltete Tabellen und Grafiken

An Verbesserungen hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit wird mittel- bis langfristig gearbeitet. Die Maßnahmen werden schrittweise durchgeführt.

Stand/Erklärung vom 28.02.2023.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sofern Ihnen bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Internetseite auffallen oder Sie weitere Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:

E-Mail:

Telefon: (035205) 51340

 

Postanschrift:
Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla

Radeburger Straße 34

01458 Ottendorf-Okrilla

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen beziehungsweise Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Sächsische Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Albertstraße 10, 01097 Dresden

Postanschrift: Archivstraße 1, 01097 Dresden
E-Mail:
Telefon: 0351 564-12161
Fax: 0351 564-12169
Webseite: https://www.inklusion.sachsen.de