Geförderte Projekte der Gemeinde
Zu den wesentlichen Entwicklungszielen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla zählt es, das Gemeindegebiet und das Ortsleben modern und angenehm zu gestalten. Die Realisierung vieler wichtiger Projekte kann ohne den Erhalt von Fördermitteln nicht erfolgen. Daher recherchiert und beantragt die Gemeindeverwaltung umfängliche Fördermöglichkeiten. Eine Auswahl von geförderten Projekten finden sie hier:
Brand- und Katastrophenschutz
Errichtung einer Sirenenanlage "Am Eichelberg" in Ottendorf-Okrilla
Förderrichtlinie RL Sirenenförderung
Zur Gewährleistung der Bevölkerungswarnung und Alarmierung von Einsatzkräften, insbesondere auch im Bereich des Gewerbegebiets Ottendorf-Okrilla ist in den Jahren 2022 bis 2023 die Errichtung einer neuen Sirene „Am Eichelberg“ geplant.
Die Projektrealisierung erfolgt mittels Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Warninfrastruktur in den Ländern – Sonderförderprogramm Sirenen, welches durch die Landesförderrichtlinie des Freistaates Sachsen RL Sirenenförderung umgesetzt wird.
Ersatzbeschaffung des Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs Hermsdorf (HLF 10)
Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw)
Das HLF 10 der Ortsteilfeuerwehr Hermsdorf dient der Absicherung des örtlichen Brandschutzes und technischen Hilfeleistungen im gesamten Gemeindegebiet sowie auch überörtlich auf den Bundesautobahnen A4 und A13. Einsatzschwerpunkt ist die technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen. Das Bestandsfahrzeug (Baujahr 1992) muss aufgrund von Alter und neuen technischen Anforderungen ausgetauscht werden.
Im harten Wettkampf mit anderen Kommunen um notwendige finanzielle Unterstützung ist es im Jahr 2021 gelungen, eine Fördermittelzusage des Freistaatess Sachsen zu erhalten. Der Freistaat Sachsen unterstützt die notwendige Ersatzbeschaffung des HLF 10 Hermsdorf mit Zuwendungen nach Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) in Höhe von 254.400 EURO. Der Bau des Autos wurde nach erforderlichem EU-weitem Auftragsvergabeverfahren im Jahr 2022 beauftragt. Die Bauzeit beträgt rund 2 Jahre. Vorbehaltlich der sich aktuell dynamisch entwickelnden Materiallieferzeiten soll das HLF 10 ab dem Jahr 2024 im Gemeindegebiet im Einsatz sein.
Finanzierungsübersicht, (Stand Februar 2023):
• Veranschlagte Gesamtkosten: 570.000 EURO
• Davon Finanzierung aus Fördermitteln (RLFw): 254.400 EURO
• Davon Finanzierung durch Gemeinde Ottendorf-Okrilla: 315.600 EURO
Jährliche Förderungen für den Brand- und Katastrophenschutz (Feuerwehr)
Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw)
Die Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla beantragt und erhält jährliche Zuwendungen für die Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehr im Rahmen der Richtlinie Feuerwehrförderung (RLFw) des Freistaates Sachsen für die
Mitgliedschaft in der Jugendfeuerwehr (Pauschale);
Angehörigkeit in der aktiven Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr (Pauschale) sowie den
Erwerb des Führerscheins der Klasse C beziehungsweise CE (beschränkte Anzahl).
zuzüglich für das Jahr 2024 Mittel für die Beschaffung von Ausrüstung und Bekleidung mit einer 50 %igen Förderung.
Freizeit- und Sportstätten (-Spielplätze)
Touristische Erschließung Teichwiesenbad
Förderrichtlinie Investitionsgesetz Kohleregion
Das Vorhaben zur touristischen Erschließung des Teichwiesenbades in Ottendorf-Okrilla wird im Rahmen des >> Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) << gefördert. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla liegt im Westen des Landkreises Bautzen und somit in der Fördergebietskulisse zur Bewältigung des Strukturwandels zum Kohleausstieg. Sie ist dem sächsischen Teil des Lausitzer Reviers zugeordnet. Das Vorhaben zielt durch die Weiterentwicklung eines attraktiven Erholungsumfeldes darauf ab, einen positiven Beitrag zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze in der Region zu leisten. Menschen, die in der Region leben und arbeiten sollen sich hier weiterhin wohlfühlen, vielseitige Angebote zur Freizeitgestaltung finden und sich an ihre Heimat gebunden fühlen. Weiteres Projektziel ist, Anreize für ortsfremde Urlauber zur Erkundung der Lausitz zu setzen. Durch den Ausbau der Infrastruktur und eine Attraktivitätssteigerung werden perspektivisch Synergieeffekte zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze durch Privatinvestoren, z.B. im Bereich der Tourismuswirtschaft, angestrebt.
Das Teichwiesenbad befindet sich in der östlichen Ortsrandlage von Ottendorf-Okrilla, in der Nähe von örtlichen und regionalen Wanderwegen. Das Bad genießt einen hohen Stellenwert in der Bevölkerung und ist über die Gemeindegrenzen hinweg sehr beliebt.
Das Projekt ist in vier Teilabschnitte gegliedert.
Abbruch baulicher Anlagen auf dem benachbarten Gelände des ehemaligen Kinderferienlagers vom VEB Robotron, die seit 1995 brachliegen.
Neubau eines Parkplatzes auf dem Gelände des ehemaligen Ferienlagers. Die zukünftige Parkplatzzufahrt wird von der Lomnitzer Straße aus erfolgen. Geplant ist die Herstellung von rund 85 Kfz- sowie die Herstellung von vier Wohnmobilstellflächen (für ein bis zwei Nächte) zur Erweiterung des Freizeitangebotes auch für Ortsfremde.
Herstellen einer barrierefreien fußläufigen Anbindung vom Parkplatz zum Teichwiesenbad inklusive Ersatzneubau einer Fußgängerbrücke über die Orla sowie
Die Umgestaltung des Badvorplatzes zu Gunsten der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Nach Umbau wird der Vorplatz vorwiegend Fahrradstellplätzen sowie Behinderten- und einer geringen Anzahl an Pkw-Stellplätzen vorbehalten sein. Mit dieser Umgestaltung soll der Fahrradtourismus aus der Umgebung gestärkt und ein Beitrag dazu geleistet werden, Menschen mit Handicap in das gesellschaftliche Leben einzubeziehen.
Mit Realisierung des Vorhabens ergeben sich langfristig neue Perspektiven für Erholung und Tourismus, die die Attraktivität des Gewerbestandortes Ottendorf-Okrilla und der Strukturwandelregion nachhaltig stärken sollen.
Der Fördermittelbescheid in Höhe von 1,16 Mio. Euro wurde am 31. März 2023 durch Frau Staatssekretärin Barbara Meyer an die Gemeindeverwaltung übergeben. Geplant ist, im zweiten Halbjahr 2023 mit dem Bau der Brücke zu beginnen. Bis zur Badesaison 2025 sollen die zusätzlichen Parkflächen und Zugänge fertig sein.
Lageplanskizze
Übergabe Fördermittelbescheid Staatssekretärin Fr. Meyer (re.) und Bürgermeister Hr. Pfeiffer (li.)
Neuer Parkplatzstandort - ehem. Ferienlager des VEB Robotron
Teichwiesenbad Schwimmbadlift
Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“
Über dieses Landesprogramm fördert der Landkreis Bautzen Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla hat sich für 2024 mit dem Projekt zur Errichtung eines Schwimmbadliftes im Teichwiesenbad beworben, wurde ausgewählt und hat eine finanzielle Zuwendung i.H.v. 8.000 Euro erhalten. Damit ist die Barrierefreiheit für den Ein- und Ausstieg aus dem Schwimmbecken gegeben und ermöglicht auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen die Nutzung.
Skate-Rundweg im Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Der Inline-Skating-Rundweg, kurz genannt ISR, ist ein Projekt, das schon 2015 von Ottendorfern Schülern angedacht und vorbereitet wurde. 2018 konnte der Skate-Rundweg auf einer Gesamtlänge von 1.067,50 m im Gewerbegebiet Ottendorf-Okrilla, im Umfeld der Jakobsdorfer Straße und des Bergener Ringes hergestellt werden. Start und Zielpunkt ist an der Wegkreuzung Jakobsdorfer Straße.
Die Baumaßnahme umfasste im Wesentlichen den Umbau einer bestehenden Wegetrasse, das Herstellen von geeigneten Querungsmöglichkeiten sowie die Herstellung eines geeigneten Oberflächenbelages, inklusive Riss- und Fugensanierungen und Schachtdeckeleinbindungen.
Für die Realisierung des Projektes entstanden Gesamtkosten in Höhe von 55.464,34 Euro. Die Finanzierung erfolgte durch:
Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm LEADER/2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von 14.520 Euro und
Eigenmitteln in Höhe von 40.944,34 Euro, wovon:
- 19.481 Euro durch die Stadtentwässerung Dresden GmbH zur Unterstützung von Jugendbeteiligungsprojekten in Ottendorf-Okrilla,
- 2.299 Euro vom Schulförderverein der Oberschule Ottendorf-Okrilla aus dem 2017 durch die Ortsforscher organisierten Spendenlaufes und
- 19.164,34 Euro aus Haushaltsmitteln der Gemeinde bereitgestellt wurden.
Karte Skaterrundweg
Skaterrundweg
Klettergarten auf dem Spielplatz Hufen im Ortsteil Medingen
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Auf dem Spielplatz Hufen II am Willstätter Ring in Medingen – Hufen wurde im Herbst 2019 ein neuer Klettergarten mit zwei Spielgeräten errichtet sowie der Fallschutz in diesem Bereich erneuert. Das Klettergerät besteht aus einem Balancierweg, zwei Reckstangen, zwei Kletternetzen, einem Spinnennetz sowie einer Sprossenwand und einer Strickleiter. Durch die Vielseitigkeit des Klettergerüstes soll vor allem die Möglichkeit zum Erlangen und Trainieren von motorischen Fähigkeiten gegeben und dem Bewegungsdrang größerer Kinder Raum geboten werden.
Für die Errichtung des neuen Klettergartens mussten ein Relikt einer alten Kletterwand wegen Sicherheitsmängeln, sowie auch die Schaukel abgebaut werden.
Für die Realisierung des Projektes entstanden Gesamtkosten in Höhe von 18.664,67 Euro.
Die Finanzierung erfolgte durch:
Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm LEADER/ 2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von: 14.931,74 Euro und
Eigenmittel in Höhe von 3.732,93 Euro aus Haushaltsmitteln der Gemeinde
Klettergarten
Klettergarten
Förderung Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendhaus Medingen
Förderrichtlinie Jugendpauschale des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Richtlinie zur Ehrenamtsförderung Landkreis Bautzen
Die Bescheidung erfolgt in Umsetzung der Förderrichtlinie Jugendpauschale des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) – Förderung von Fachkräften ab dem Jahr 2021.
Mit dem Beschluss GR 061/2020 des Gemeinderates Ottendorf-Okrilla wurde die Neuausrichtung der Jugendarbeit in der Gemeinde und der Weiterbetrieb des Jugendclubs in Medingen in Trägerschaft der Gemeinde bestimmt.
Seit 01.05.2021 ist Herr Marcus Bürgel der Leiter der Einrichtung und wird in seiner Tätigkeit von Mini-Jobbern unterstützt.
Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit sind:
Durchführung gemeinsamer Aktivitäten mit den Jugendlichen, wie Spiele zur Stärkung der sozialen Kompetenzen, Vermittlung von Selbstwirksamkeit und Ich-Kompetenzen,
Gemeinsame Zubereitung von Essen, auch um Wissen über gesunde Ernährung zu vermitteln und die Selbstständigkeit zu fördern,
Beratung in Problemlagen der Jugendlichen sowie Bedarfsgespräch für familiäre Situationen,
Gemeinsame Gestaltung des Außenbereiches des Jugendclubs: >hinterer Hof – als nutzbarer Bereich zur Gestaltung der Freizeitaktivitäten (Feuerstelle, Outdoor-Bühne, Rekultivierung einer Rasenfläche) > vorm Gebäude mit Hochbeeten und Sitzgelegenheiten, um den Jugendclub einladend für Besucher und Nutzer des Sportplatzes zu gestalten.
Die Arbeit mit den Jugendlichen wird sich vermehrt darauf ausrichten, Jugendliche in Entscheidungsprozesse zu integrieren und zu partizipieren. Damit werden die Ziele der Förderung der Selbstständigkeit, Erfahrung der Selbstwirksamkeit und die Förderung der Kooperationsbereitschaft verfolgt.
Durch das Jugendamt des Landkreises Bautzen wurden folgende Fördergelder ausgereicht:
Jahr | Gesamtkosten | Zuwendungsfähige Kosten | -Zuwendung |
2021 anteilig | 65.015,88 € | 63.015,88 € | 15.505,34 € |
2022 | 88.628,82 € | 79.214,09 € | 23.167,85 € |
2023 | 86.427,96 € | 86.427,96 € | 25.518,73 € |
2024 | 90.689,86 € | 90.689,86 € | 28.025,15 € |
Richtlinie zur Ehrenamtsförderung Landkreis Bautzen
Der Jugendclub „Spider“ der Gemeinde Ottendorf-Okrilla im Ortsteil Medingen erhält mit Bescheid vom 20.03.2024 für das Jahr 2024 für das Projekt
Gemeinsamer Aufbau und Unterhalt einer Werkstatt zur Erlangung handwerklicher Fähigkeiten.
einen Festbetragszuschuss von 750 €.
Kitas/Hort
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus für Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)
Die Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla hat im Jahr 2023 im Rahmen dieser Richtlinie beantragte Zuwendungen für folgende, die Fördervoraussetzungen erfüllenden, Maßnahmen erhalten:
Maßnahme 1
Steigerung der Attraktivität des Tätigkeitsfeldes durch Freistellung von Fachkräften zur Praxisanleitung in Kindertageseinrichtungen,
Maßnahme 2
Personalkostenzuschuss für Personen in berufsbegleitender Fort- oder Weiterbildung und berufsbegleitendem Studium zur Erschließung neuer Zielgruppen und zur Fachkräftegewinnung in Kindertageseinrichtungen sowie
Maßnahme 4
Stärkung der Arbeitsfähigkeit von Kindertagespflegepersonen durch die Gewährung eines Zuschusses für die Finanzierung von Ausfallzeiten der Kindertagespflegepersonen oder die Weiterentwicklung kommunaler Vertretungslösungen für die Kindertagespflege
Sanierung der Stützmauer an der KITA Sonnenhügel in Hermsdorf
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Um die Gemeinde mit ihren vier Ortsteilen für junge Familien dauerhaft als Wohnort attraktiv zu gestalten, verfolgt die Gemeindeverwaltung das Ziel, Infrastruktureinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu erhalten und zu intensivieren.
Im Jahr 2022 ist die Sanierung der historischen Stützmauer des Außengeländes der KITA Sonnenhügel Ottendorf-Okrilla, Am Schulberg 8 im Ortsteil Hermsdorf geplant.
Die auf ein Alter von 80-100 Jahre geschätzte Natursteinmauer begrenzt den Spielbereich des Kita-Außengeländes an der Nordseite. Sie besteht aus für die Gegend typischen Granit-Bruchstein und sichert einen Höhenunterschied von 2-3 m lichter Höhe zum Nachbargrundstück ab. Im Bestand sind massive Schädigungen des Wandgefüges durch Pflanzeneinwüchse und Entwässerungs-/Tragfähigkeitsschäden erkennbar.
Ziele der Sanierungsmaßnahme sind die dauerhafte Standsicherheit der Mauer wiederherzustellen und somit den sicheren Spielbetrieb im Außengelände zu gewährleisten sowie den KITA-Außenspielbereich in seiner Größe zu erhalten und somit den Kita-Standort als solches zu sichern. Gleichzeitig soll das ortstypische historische Erscheinungsbild durch Erhalt der Natursteinmauer an dieser Stelle bewahrt werden.
Die für die Sanierung kalkulierten Gesamtkosten betragen rd. 98.000 EURO. Für die Realisierung wurden Fördermittel in Höhe von 77.600 EURO aus dem EU-Förderprogramm LEADER/2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes bewilligt.
Stützmauer vorher
Stützmauer nachher
Neubau KITA Schwalbennest in Hermsdorf
Förderrichtlinie Bundessondervermögen "Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020"
Um steigenden Kinderzahlen und dem damit einhergehenden Kita-Betreuungsanspruch gerecht werden zu können, war die Erweiterung des Kita-Platzangebotes im Gemeindegebiet zwingend erforderlich. Dank Fördermittelbewilligungen des Bundes sowie des Landkreises Bautzen aus dem Bundessondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ konnte auf der Nordstraße 10 im Ortsteil Hermsdorf ein Neubau für die KITA Schwalbennest errichtet werden. Nach knapp 2-jähriger Planungs- und Genehmigungsphase erfolgte die Baudurchführung in den Jahren 2020 und 2021. Neben der Gemeindeverwaltung als Projektträger waren mehr als 60 Firmen und Institutionen bei Planung und Baudurchführung beteiligt. Die feierliche Schlüsselübergabe an den freien Kita-Träger Startblock e.V. erfolgte am 19. September 2021. Der Neubau umfasst neben einem naturnah und zweckmäßig hergerichteten Außengelände vier helle Gruppenzimmer, einen gesonderten Schlafraum für die Jüngsten, einen großen Mehrzweckraum, ein Zimmer für Förderangebote sowie Funktionsräume.
Gesamtausgaben*: | 2.971.920 EURO |
Zuwendungen aus dem Bundessonderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ des BMFSFJ: | 875.000 EURO |
davon Bundesmittel | 873.623 EURO |
davon Mittel des Landkreises Bautzen | 1.377 EURO |
Finanzierung aus Eigenmitteln des Gemeindehaushaltes: | 2.096.920 EURO |
*ohne bewegliche Ausstattungsgegenstände
Aussenansicht
Gruppenzimmer
Flur
Konzepte
Städtebauliches Entwicklungskonzept "Neue Ortsmitte Ottendorf-Okrilla"
Förderrichtlinie FRL LEADER/2023
Seit dem Jahr 2015 verfolgt die Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla das Projekt zur Entwicklung der im Herzen des Gemeindegebietes gelegenen Brachfläche „Ehemaliges Betriebsgelände des VEB Betonwerk Ottendorf-Okrilla“ zum Gemeindezentrum, - der „Neuen Ortsmitte Ottendorf-Okrilla“.
Leitziele sind:
Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes,
Schaffung eines ortsteilverbindenden, die gemeinsame Identität prägenden, gut erreichbaren Gemeindezentrums als gesellschaftlicher, kultureller, mit Leben gefüllter Treff- und Mittelpunkt sowie
Bündelung verschiedener Funktionen wie z.B. Wohnmöglichkeiten, Gewerbe und soziale Infrastruktur in Verbindung mit einer ansprechenden Grünflächengestaltung.
Abb.: Lage [Datengrundlage: Geoportal Sachsenatlas]
Erste Meilensteine der Projektentwicklung sind bereits erreicht. Dazu zählen die politische Befürwortung und Unterstützungszusage des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, aktuelle Grundsatzbeschlüsse des Gemeinderates aus den Jahren 2023 und 2024 zur Fortführung des Projektes sowie der Erwerb des zur Entwicklung als Ortsmitte prädestinierten Grundstückes des „Ehemaligen Betriebsgeländes des VEB Betonwerk Ottendorf-Okrilla“ im Jahr 2024.
Nächste Projektziele sind die Schaffung erforderlicher Voraussetzungen zur Gebietsentwicklung, die Anpassung der Entwicklungsziele und Planungen an die geltenden Rahmenbedingungen sowie die planerischen Vorbereitungen für Finanzierungsmöglichkeiten und spätere Realisierungen. Ein Maßnahmenbestandteil hierfür ist die geplante Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO). Neben einer Schärfung der städtebaulichen Planungsinhalte soll das Konzept auch als Grundlage für Entscheidungen zu bedeutenden Investitionsvorhaben dienen. Das Vorhandensein des geplanten integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ist zudem auch Voraussetzung für Förderentscheidungen. Die Vorlage des Konzeptes ist im 2. Halbjahr 2025 geplant.
Für die SEKO-Erstellung wurden Fördermittel in Höhe von 29.000 EURO aus dem EU-Förderprogramm LEADER / 2023 zur Stärkung des ländlichen Raumes bewilligt.
Verkehrskonzept
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird verkehrlich durch Ihre Lage an der Bundesautobahn A4 und die durch die Ortsteile verlaufende Bundesstraße B97 sowie die Staatsstraße S177 geprägt. Ergänzend queren fünf Kreisstraßen das Gemeindegebiet. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Autobahndreieck Dresden-Nord und des Ballungsraumes der Landeshauptstadt Dresden haben sich in Ottendorf-Okrilla wichtige und große Gewerbe- und Logistikstandorte angesiedelt. Begleiterscheinungen sind hohe Verkehrs- und Schwerverkehrsaufkommen, welche zu erhöhten Belastungen sowie Konfliktpotentialen in den Ortsdurchfahrten führen.
Im Zeitraum von Januar 2023 bis Juni 2024 wurde im Auftrag der Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla eine Verkehrsstudie mit dem Titel „Konzeption zur Verbesserung der Verkehrs- und Lebensbedingungen in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla“ erarbeitet. Im Rahmen der Studienerstellung erfolgten eine systematische Erfassung der Bestandssituation sowie Verkehrszahlerhebungen entlang der Hauptverkehrsachsen. Darauf basierend wurden fachgutachterliche Bewertungen durch beauftragte Verkehrsingenieure vorgenommen und ein verkehrsträgerübergreifendes Maßnahmenkonzept erstellt. Der Gemeinderat der Gemeinde Ottendorf-Okrilla beschloss am 04. Juni 2024 die "Konzeption zur Verbesserung der Verkehrs- und Lebensbedingungen in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla" als verbindliche Handlungsgrundlage für alle perspektivischen verkehrsplanerischen und verkehrsordnungsrechtlichen Handlungen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Für die Vorhabenrealisierung wurden Fördermittel in Höhe von 40.000 EURO aus dem EU-Förderprogramm LEADER / 2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes bewilligt.
Entwicklungs- und Handlungskonzept
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Im Zeitraum vom 02.05.2017 bis 30.04.2018 wurde das Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla erstellt.
Zentrales Element bei der Konzepterstellung war neben Bestandsaufnahmen und sozioökonomischen Analysen die Beteiligung der Bevölkerung im Rahmen von fünf Bürgerveranstaltungen. Ergänzend wurden im Rahmen des parallel zur Konzepterstellung laufenden Jugendbeteiligungsprojektes „Demokratie in Kinderhand in Ottendorf-Okrilla“ auch Wünsche, Meinungen und Ziele der jüngsten Einwohner erfasst und bei der Erarbeitung der Entwicklungsziele berücksichtigt.
Im Ergebnis sind in der Konzeption Leitlinien sowie der langfristige Orientierungsrahmen für Planungen, Konzepte und Ideen zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde integriert. Die Konzeption dient strategischen und konzeptionellen Vorbereitungen von mittel- und langfristigen Vorhaben der Gemeindeentwicklung sowie als Grundlage für Entscheidungen zu bedeutenden Investitionsvorhaben in verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. „Bildung, Erziehung und Soziales“, „Infrastrukturvorhaben“ oder auch „Natur- und Klimaschutz“.
Konkrete Inhalte des Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der Gemeinde Ottendorf-Okrilla finden Sie hier.
Die Erstellung des integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes wurde gefördert nach RL LEADER/2014.
Finanzierungsübersicht:
• Gesamtkosten: 37.797,37 Euro
• Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm LEADER/2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von: 30.237,89 Euro
• Finanzierung aus Eigenmitteln des Gemeindehaushaltes: 7.559,48 Euro
Schloss - und Park Hermsdorf
Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung der Nutzungskonzeption für Schloss und Park Hermsdorf
"Das grüne Schloss" in 01458 Ottendorf-Okrilla, OT Hermsdorf
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Das Schloss Hermsdorf ist ein Schloss mit barockem Schlosspark in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla am Rande zur Landeshauptstadt Dresden und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Es befindet sich in einem teilsanierten Zustand. Die Nutzungszeit reduziert sich auf die warme Jahreszeit und auch nur auf einzelne Wochenenden.
Das Schloss besitzt jedoch aufgrund seiner Schönheit und Lage ein hervorragendes Potential, um es intensiver zu nutzen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das vorliegende Nutzungskonzept „Das grüne Schloss“ soll als Handlungsgrundlage für alle weiteren Aktivitäten im Schloss und im angrenzenden Schlossareal fungieren. Es hat das Ziel, ein regionales Kommunikationszentrum für einen nachhaltigen gesellschaftlichen Wandel zu etablieren.
Zunächst soll durch eine Machbarkeitsstudie der Nachweis für die Umsetzbarkeit des Nutzungskonzeptes erbracht werden.
Die Erstellung dieser Machbarkeitsstudie ist Gegenstand des Fördervorhabens im Rahmen der Leader-Entwicklungsstrategie. Für die Realisierung wurden Fördermittel in Höhe von 23.690,52 EURO aus dem EU-Förderprogramm LEADER/2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes bewilligt
Schloßpark Hermsdorf
Schloß Hermsdorf
Schulen und Hort
DigitalPakt Schulen
Förderrichtlinie RL Digitale Schulen
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist Träger von drei Grundschulen im Gemeindegebiet. Dies sind:
- die Grundschule Ottendorf-Okrilla,
- die Bewegte Grundschule Hermsdorf und
- die Grundschule Medingen „Sonnenblumenschule“.
Im 1. Halbjahr 2019 wurden durch Bund und Bundesländer das Förderprogramm „DigitalPakt Schulen“ veröffentlicht. Ziele des Programmes sind die Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie der Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden Schulen. Im Freistaat Sachsen erfolgte, ebenfalls noch in 2019, die verwaltungsseitige Überführung des Programmes auf Landesebene, u. a. durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie RL Digitale Schulen sowie durch Änderungen der Sächsischen Lehrpläne. Die Lehrplanänderungen sind mit verstärkten Ansprüchen im Bereich Medienbildung verbunden und führen zu dauerhaft neuen Anforderungen an die Schulträger zur Schaffung und Bereithaltung notwendiger digitaler Infrastrukturen.
In der Gemeinde Ottendorf-Okrilla wird der DigitalPakt Schulen seit 2019, unter Federführung der Gemeindeverwaltung als Gemeinschaftsprojekt von Schulleitungen und Verwaltung sowie mit Unterstützung beauftragter Planungsbüros, Baufirmen und IT-Dienstleister schrittweise umgesetzt.
Etappen | Umsetzungsschritte |
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2019 - 2020 | Konzeptionelle Vorarbeiten, insbesondere Erstellung von Medienbildungskonzepten durch die drei Grundschulen sowie Abstimmungen zwischen Verwaltung und Schulen zu Prioritätensetzungen bei der Beschaffung technischer Ausstattungsgegenstände in Abhängigkeit des verfügbaren Budgets. |
2020 | Fördermittelbewilligungsverfahren |
2020 - 2021 | Mehrere Finanzierungsbeschlüsse des Gemeinderates Ottendorf-Okrilla zur Projektumsetzung, insbesondere auch zur Bereitstellung von zusätzlich erforderlichen Eigenmitteln ergänzend zur Fördermittelbewilligung, (Grundsatzbeschluss GR 025/2020, Haushaltsplanbeschlüsse 2021 ff, + ergänzend Zusatz-Beschluss HA 001/2023) |
2021 - 2023 | Herstellung der baulichen Voraussetzungen in den Schulgebäuden
In den Grundschulen Hermsdorf und Medingen umfassten diese Baumaßnahmen umfangreiche Eingriffe in die Gebäudesubstanzen. |
2021 - 2024 | Beschaffung, Einrichtung und Inbetriebnahmen von Netzwerktechnik (Server, WLAN-Accesspoints) sowie von technischen Ausstattungsgegenständen (z.B. Digitale Tafeln mit beschreibbaren Seitenflügeln und mobile Endgeräte)
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Das Förderprojekt endet am 31.12.2024. Mit Projektabschluss wird die Zielstellung, in allen drei Grundschulen der Gemeinde Ottendorf-Okrilla gleichwertige, bedarfsorientierte und zeitgemäße Unterrichtsvoraussetzungen zu schaffen, erreicht. Die umgesetzten Baumaßnahmen und technischen Ausstattungen ermöglichen nun das Vermitteln erforderlicher, zukunftsorientierter Medienkompetenzen an unsere Grundschüler. Besonders hervorzuheben gilt das Gelingen, alle aktuell als Klassenzimmer genutzten Räume aller drei Schulen mit interaktiven Anzeigegeräten ausstatten zu können. Das Vorhandensein der interaktiven Anzeigegeräte wurde seitens der Schulen als höchste Bedarfspriorität bei den technischen Ausstattungserfordernissen für die Erfüllung der bestehenden Lehraufträge formuliert.
Fortan gilt es, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Betrieb sowie zukünftig anstehende Herausforderungen zur Finanzierung von Ersatzbeschaffungen zu meistern. Auch dies wird nur als Gemeinschaftsaufgabe, mit gemeinschaftlichen Finanzierungsansätzen von Bund, Freistaat Sachsen, der Gemeindeverwaltung als Schulträger und auch den Grundschulen selbst gelöst werden können.
Gesamtübersicht Projektfinanzierung DigitalPakt Schulen in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla 2020-2024:
500.000 EURO | Gesamtbudget (für Bau und technische Ausstattungen) |
236.050 EURO | Fördermittel (Festbetrag) |
263.950 EURO | Eigenmittel |
Interaktives Anzeigegerät (Digitale Tafel mit Kreideflügeln) in der Grundschule Hermsdorf
Sanierung der Grundschule Hermsdorf
Förderrichtlinie VwV Invest Schule
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla sanierte von Mai 2019 bis Juli 2023 an der Else-Sommer-Straße 5, Ortsteil Hermsdorf, die 1985 erbaute „Bewegte Grundschule Hermsdorf“. Bei der Schule handelt es sich um einen DDR Typenbau Typ „POS Dresden“. Das Gebäude wurde zur Jahrtausendwende in seiner Außenhülle erneuert und energetisch saniert. Im Innenbereich erfolgten seit Erbauung anlassbezogen punktuelle Ertüchtigungen.
Die Schule bietet bis 128 Schülern Lernmöglichkeiten. Der Schulhort ist im Schulgebäude integriert. Die untere Etage wird für die Essensversorgung und Garderobenstandorte genutzt. Die Etage Erdgeschoss bietet den Hortkindern einen Aufenthaltsbereich und dient Ganztagsangeboten. Die Etagen 1. Obergeschoss und 2. Obergeschoss werden für die pädagogische Schultätigkeit genutzt.
Vorrangig notwendig wurde die Sanierung durch die bemängelte Brandschutzsicherheit, die Überalterung der Gebäudeinfrastruktur und der räumlichen Ausstattung.
Im Zuge der Sanierung realisierte Maßnahmenbestandteile sind:
Erfüllung von Aufgaben aus der Brandschutzprüfung,
Ergänzung von Anlagen der Gebäudetechnik (Brandmeldeanlage, Elektronische Lautsprecheranlage),
Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage,
Erneuerung der elektrischen Anlagen im gesamten Gebäude (inklusive Beleuchtung, Umrüstung auf LED)
Erneuerung von Innentüren,
Ergänzung von Akustikdecken,
Erneuerung von Fußböden,
Erneuerung von Wandanstrichen,
Erneuerung der Trinkwasserversorgung,
Erneuerung von Abwasseranlagen,
Ergänzung Kinder- und Behindertentoilette im Erdgeschoss,
Ergänzung eines Hubliftes am Schuleingang zur Herstellung der Barrierefreiheit.
Für die Sanierungsmaßnahme wurden Gesamtkosten in Höhe von 1,18 Mio. EURO investiert. Die Finanzierung erfolgte durch Unterstützung mit Fördermitteln von der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Sachsen in Höhe von 370.500 EURO.
1. OG (grüne Etage), komplett erneuerter Flur
2. OG (blaue Etage), komplett erneuerter Flur
1. OG (grüne Etage), Klassenzimmer nach Sanierung
Neuer Lift am Schuleingang, - zur Herstellung der Barrierefreiheit
GTA - Aufholen nach Corona – Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023
Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche
Diese Zuweisung wird auf der Grundlage der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 2. Juni 2021 zur Unterstützung des „Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ gewährt und ist für Maßnahmen zum Aufholen von Lernrückständen und Rückständen beim Erwerb von Kernkompetenzen zu verwenden und so nachteilige Folgen der teilweisen Schulschließungen in den Schuljahren 2019/20 und 2020/21 für die Bildungsbiographien der Schüler abzumindern.
Die Bescheide von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) sind im Mai 2022 ergangen. Der Bewilligungszeitraum beginnt am 01.08.2021 und endet am 31.07.2023.
Insgesamt können unsere Grundschulen Mittel i.H.v. 33.470 EURO verausgaben.
Förderung von Ganztagsangeboten an Grundschulen (GTA), - Zuwendungen gemäß Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO
Sächsischer Ganztagsangebotsverordnung - SächsGTAVO
Die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist Schulträger der 3 Grundschulen im Gemeindegebiet.
- Grundschule Ottendorf-Okrilla,
- Bewegte Grundschule Hermsdorf,
- Grundschule Medingen "Sonnenblumenschule".
An allen drei Grundschulen werden unterrichtsergänzende, zusätzliche Bildungs- und Förderprojekte angeboten. Diese Ganztagsangebote variieren von Schuljahr zu Schuljahr und decken verschiedene Interessen der Kinder ab. Beispielhaft genannt seien die GTA-Kurse Schach, Vorlesen, Rechenkünstler, Gartenfreunde, Spaß am Kochen und Backen, Töpfern, Eisenbahn und Schulreporter. Die Projektrealisierungen erfolgen an allen drei Schulen in enger Kooperation zwischen Schule, Hort und Schulträger. Die Kursleitungen werden von Lehrern, Erziehern, Eltern und externen Anbietern bedarfsorientiert durchgeführt.
Der Freistaat Sachsen stellt für die Dauer eines Schuljahres pauschalierte zweckgebundene Zuweisungen zur Förderung von Ganztagsangeboten nach SächsGTAVO zur Verfügung. Zum Erhalt dieser Zuwendungen werden durch die Gemeindeverwaltung als Schulträger in Abstimmung mit den Schul-und Hortleitungen jährlich, bis zum 28.2. Zuwendungsanträge zur Durchführung von Ganztagsangeboten im darauf folgenden Schuljahr, für alle 3 Grundschulen gestellt. Die Fördermittelanträge für das Schuljahr 2023/24 wurden für alle 3 Grundschulen bewilligt. Für die Organisation und Durchführung von Ganztagsangeboten stehen im Schuljahr 2022/23 insgesamt 52.576 EURO und für 2023/24 43.350 EURO zur Verfügung.
Die Bescheidung der Zuwendungen nach SächsGTAVO erfolgte bereits ab dem Schuljahr 2017/2018.
Weiterführende Informationen zu den Ganztagsangeboten finden Sie auf den Internetseiten unserer Grundschulen in der Rubrik Ganztagsangebote:
https://www.gs-ottendorf-okrilla.de/index.php?id=26
http://www.grundschule-hermsdorf.de/Ganztagesangebote
https://cms.sachsen.schule/gsmedingen/schulleben/ganztagsangebote-gta.html
Straßen- und Radverkehr, Plätze
Ausbau Poststraße
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Die Poststraße ist für das Leben in Ottendorf-Okrilla von großer Bedeutung. Über sie wird die Erreichbarkeit zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs (Einkaufsmarkt, Bäcker, Sparkasse, Apotheken, Krankenkasse usw.) her- und sichergestellt.
Dank Fördermitteln aus dem EU-Förderprogramm LEADER/2014 konnte die Poststraße in den Jahren 2022-2023 barrierefrei ausgebaut werden. Das Vorhaben umfasste den grundhaften Straßenausbau inkl. Herstellung der zugehörigen Entwässerungsanlagen, den Gehwegbau zur dringend notwendigen Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für den Fußgängerverkehr sowie die Herstellung von zwei Bushaltestellen zur Erreichung der Barrierefreiheit, um insbesondere auch für Menschen mit Geh- / Mobilitätseinschränkungen den Zugang zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs zu verbessern.
Für die Realisierung des Projektes entstanden Gesamtkosten in Höhe von 375.215 EURO.
Die Finanzierung erfolgte durch:
181.459 EURO Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm LEADER / 2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes und
193.756 EURO Eigenmitteln aus dem Haushalt der Gemeinde Ottendorf-Okrilla.
Poststraße vorher
Poststraße vorher
Poststraße nachher
Poststraße nachher
Umgestaltung der Else-Sommer-Straße durch Abriss der ehemaligen Schulküche Hermsdorf und Herstellen von PKW- und Fahrradstellflächen in Ottendorf-Okrilla, OT Hermsdorf
Förderrichtlinie RL LEADER/2014
Die ehemalige Schulküche Hermsdorf gehörte zu den ausgewiesenen Brachflächen in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla. Der Flachbau an der Else-Sommer-Straße 7 wurde 1962 als Schulerweiterungsbau mit vier Klassenzimmern errichtet. In den Jahren 1984 bis 2005 war das Gebäude nach entsprechenden Umbauarbeiten die Schulküche. Anschließend erfolgte eine gewerbliche Vermietung als Küche. Seit der Nutzungsaufgabe im Oktober 2012 stand das Gebäude leer und wies erhebliche Mängel in der Bausubstanz auf. Die Finanzierung von Umnutzungsideen und der dafür notwendigen Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen wurde als unwirtschaftlich bewertet.
Die ehemalige Schulküche Hermsdorf wurde im Zeitraum zwischen September und Dezember 2019 abgebrochen. Auf den frei gewordenen Flächen konnten der angrenzende Fußweg vor dem Schulgelände verbreitert, Fahrradabstellflächen und dringend benötigte PKW-Stellplätze hergestellt sowie auch neue Grünflächen geschaffen werden. Durch die Maßnahme wurde die schwierige Parkplatzsituation am Ortsteilzentrum Hermsdorf und an der Turnhalle mit Vereinsnutzung entspannt. Durch den Abbruch des maroden leerstehenden Gebäudes und die sinnvolle Neuerschließung mit Begrünung wird das Ortsteilzentrum städtebaulich aufgewertet. Die Schulwegsicherheit wurde maßgebend verbessert.
Für die Realisierung des Projektes entstanden Gesamtkosten in Höhe von 137.629 Euro.
Die Finanzierung erfolgte durch:
Zuwendungen aus dem EU-Förderprogramm LEADER/ 2014 zur Stärkung des ländlichen Raumes in Höhe von: 98.399 Euro und
Eigenmittel in Höhe von 39.230 Euro aus Haushaltsmitteln der Gemeinde.
Else-Sommer-Straße vorher (ehemalige Schulküche)
Else-Sommer-Straße nachher