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Wohngeld
Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für Wohneigentum (selbst genutzt) geleistet.
Wohngeld wird ab dem Monat der Antragsstellung gezahlt. Es gibt keine rückwirkende Zahlung.
Der Wohngeldantrag wird unter Berücksichtigung von
• der Höhe der Miete bzw. der Belastung
• der Höhe des Einkommens
• sowie der Anzahl der Familienmitglieder, die in der Wohnung leben bearbeitet.
Bei dem Bezug von Transferleistungen besteht kein Anspruch auf Wohngeld.
Transferleistungen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt
- Übergangsgeld
- Verletztengeld
- Asylbewerberleistungen
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Wohngeld stellt man bei der Wohngeldstelle, des Landkreises Bautzen schriftlich.
Der Antragsvordruck ist in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ottendorf- Okrilla erhältlich oder online unter:
https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/wohngeld/143
Die Anträge werden 1 mal pro Woche mit der Hauspost an die zuständige Wohngeldstelle im LRA, Außenstelle Kamenz weitergeleitet. Bitte beachten sie dies bei der Einhaltung der Fristen.
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(035205) 513-74