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Beurkundung einer Geburt

Es erfolgt eine persönliche Vorsprache der Eltern im Standesamt nach Terminvereinbarung.

 

Welche Unterlagen müssen zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden?
  • die Bescheinigung über die Geburt des Kindes, ausgefertigt von der Hebamme oder dem Arzt, welche bei der Hausgeburt zugegen waren

  • bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter (oder die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk/Scheidungsurteil), sowie die Geburtsurkunde des Vaters und die gegebenenfalls aufgenommene Vaterschaftsanerkennung und eine bereits aufgenommene Sorgeerklärung

  • die Geburtsurkunden vorangegangener Kinder

  • ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern

Sollte bei nicht miteinander verheirateten Eltern noch keine Vaterschaftsanerkennung oder Erklärung zum Namen bei alleiniger Sorge der Mutter aufgenommen worden sein, können diese Erklärungen zum Vorsprachetermin aufgenommen werden.

 

Welche Kosten können auf die Eltern zukommen?
die Ausstellung einer Geburtsurkunde 15,00 Euro
die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde 7,00 Euro
die Entgegennahme einer Namenserklärung 35,00 Euro

die Entgegennahme einer Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitig abgegebener Zustimmungserklärung der Mutter

30,00 Euro

 

Gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse.

Beurkundung Geburt

bei Geburt im Inland

gebührenfrei

bei Geburt im Ausland

95,00 €

Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister

Erteilung von Personenstandsurkunden Ausstellung mehrspr. Auszüge

15,00 €

Weiteres Exemplar bei gleichzeitiger Antragstellung

7,00 €

Erteilung einer Auskunft aus dem Register oder Personenstandsbuch

15,00 €

Auskunft oder die Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte

25,00 €

Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können

je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 €

Namensrechtliche Erklärungen

Beurkundung, Erklärung zur Namensführung

35,00 €

Beurkundung Erklärung zur Vornamenssortierung

30,00 €

Beurkundung, Erklärung Namensangleichung Art. 47

45,00 €

Erteilung Bescheinigung

15,00 €

Sonstige Amtshandlungen

Eintragung Folgebeurkundung zur Religionszugehörigkeit auf Antrag in der Ehe

10,00 €

Abnahme Versicherung an Eides statt für nicht vereidigten Dolmetscher

35,00 €

30,00 €

Beurkundung Anerkennung Vaterschaft, sowie deren Zustimmungserklärungen

30,00 €

Ausstellung mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe)

15,00 €

Kirchenaustrittserklärung

25,00 €

Abschrift Austrittserklärung

10,00 €

Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können

je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 €