Beurkundung einer Geburt
Es erfolgt eine persönliche Vorsprache der Eltern im Standesamt nach Terminvereinbarung.
Welche Unterlagen müssen zur Beurkundung der Geburt vorgelegt werden?
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die Bescheinigung über die Geburt des Kindes, ausgefertigt von der Hebamme oder dem Arzt, welche bei der Hausgeburt zugegen waren
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bei miteinander verheirateten Eltern ihre Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunde der Mutter (oder die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk/Scheidungsurteil), sowie die Geburtsurkunde des Vaters und die gegebenenfalls aufgenommene Vaterschaftsanerkennung und eine bereits aufgenommene Sorgeerklärung
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die Geburtsurkunden vorangegangener Kinder
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ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
Sollte bei nicht miteinander verheirateten Eltern noch keine Vaterschaftsanerkennung oder Erklärung zum Namen bei alleiniger Sorge der Mutter aufgenommen worden sein, können diese Erklärungen zum Vorsprachetermin aufgenommen werden.
Welche Kosten können auf die Eltern zukommen?
die Ausstellung einer Geburtsurkunde | 15,00 Euro |
die Ausstellung jeder weiteren Geburtsurkunde | 7,00 Euro |
die Entgegennahme einer Namenserklärung | 35,00 Euro |
die Entgegennahme einer Vaterschaftsanerkennung mit gleichzeitig abgegebener Zustimmungserklärung der Mutter |
30,00 Euro |
Gebührenfrei sind die Geburtsurkunden zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld, sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Beurkundung Geburt |
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bei Geburt im Inland |
gebührenfrei |
bei Geburt im Ausland |
95,00 € |
Personenstandsurkunden, Benutzung der Personenstandsregister |
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Erteilung von Personenstandsurkunden Ausstellung mehrspr. Auszüge |
15,00 € |
Weiteres Exemplar bei gleichzeitiger Antragstellung |
7,00 € |
Erteilung einer Auskunft aus dem Register oder Personenstandsbuch |
15,00 € |
Auskunft oder die Gewährung der Einsicht in eine Sammelakte |
25,00 € |
Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können |
je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 € |
Namensrechtliche Erklärungen |
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Beurkundung, Erklärung zur Namensführung |
35,00 € |
Beurkundung Erklärung zur Vornamenssortierung |
30,00 € |
Beurkundung, Erklärung Namensangleichung Art. 47 |
45,00 € |
Erteilung Bescheinigung |
15,00 € |
Sonstige Amtshandlungen |
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Eintragung Folgebeurkundung zur Religionszugehörigkeit auf Antrag in der Ehe |
10,00 € |
Abnahme Versicherung an Eides statt für nicht vereidigten Dolmetscher |
35,00 € 30,00 € |
Beurkundung Anerkennung Vaterschaft, sowie deren Zustimmungserklärungen |
30,00 € |
Ausstellung mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) |
15,00 € |
Kirchenaustrittserklärung |
25,00 € |
Abschrift Austrittserklärung |
10,00 € |
Suchen eines Eintrages wenn zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können |
je angefangene halbe Stunde 10,00 € höchstens 225,00 € |