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Satzungen

Richtlinie § 67 SächsGemO Ortsvorsteher/Ortschaftsräte

Datei Beschlossen amGültig ab
3. Richtlinie für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Ortschaftsräte und Ortsvorsteher sowie der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in der Gemeinde Ottendorf-Okrilla (25.41 kB) 01. 11. 202130. 11. 2021