Es gilt für Ausbildungs- und Arbeitsverträge, die ab dem 1. Juli 2024 mit ausländischen Fachkräften oder Auszubildenden abgeschlossen werden. Dazu zählen auch „dual“ Studierende. Der Zuschuss kann nach der sechsmonatigen Probezeit bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden.
Das Förderprogramm legt neben dem erhöhten Aufwand im Vergleich zur inländischen Rekrutierung auch großen Wert auf nachhaltige Integration. Voraussetzung für einen Antrag sind daher auch gute Sprachkenntnisse der internationalen Fachkräfte.
Pro Unternehmen können bis zu drei Ausbildungs- und drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Kleinstunternehmen bis neun Beschäftigte erhalten beim Erstantrag 8.000 Euro für ein Beschäftigungsverhältnis (6.500 Euro für kleine und 5.000 Euro für mittlere Unternehmen). Für ein Ausbildungsverhältnis können Kleinstunternehmen 4.800 Euro bzw. 7.200 Euro bei unternehmensfinanzierter Vorbereitungsphase erhalten (kleine Unternehmen 3.900 bzw. 5.850 Euro und mittlere 3.000 bzw. 4.500 Euro).
Dieses Förderprogramm gilt auch für Arztpraxen bei der Einstellung von ausländischen Fachkräften im medizinischen Bereich.
Weitere Informationen und Antragsmodalitäten finden Sie unter:
www.sab.sachsen.de/beratungsförderung-internationals
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