Online-Zulassung: Landkreis Bautzen startet iKfZ
Pressemitteilung:
Die Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen kann im Landkreis Bautzen ab sofort in vielen Fällen vollautomatisch über das Internet vorgenommen werden. Das Landratsamt hat alle Vorbereitungen für die Onlinezulassung abgeschlossen und bietet nun i-Kfz Stufe 4 an.
Damit entfällt für viele Kunden künftig der Weg zum Amt. Mit dem i-Kfz-Portal können Privatpersonen und Unternehmen nun rund um die Uhr ihre Fahrzeuge vollautomatisch zulassen, ummelden und abmelden. Nach der Zulassung/Ummeldung im Internet kann sofort los- oder weitergefahren werden. Die notwendigen Dokumente und ggf. Plaketten werden durch die Kfz-Zulassungsstellen innerhalb von 10 Tagen per Post zugestellt. Der neue Service über das i-Kfz-Portal des Landkreises Bautzen richtet sich zunächst vor allem an Privatpersonen und Eigenzulassungen von Unternehmen bzw. juristischen Personen und ist unter lkbz.de/kfz zu erreichen.
„Ich freue mich, dass wir mit iKfZ nun neue Wege bei der Fahrzeugzulassung beschreiten können. Die technischen Vorbereitungen waren sehr umfangreich und haben uns bis kurz vor Start intensiv beschäftigt“, erklärte Jörg Szewczyk, Erster Beigeordneter und somit zuständig für das Straßenverkehrsamt. „Wir werden nun intensiv für den neuen Service werben und in Kürze Informationsveranstaltungen für Autohäuser und Zulassungsdienste anbieten. Mein Ziel ist es, so viele Anliegen wie möglich komplett online zu bearbeiten, um persönliche Vorsprachen im Amt zu minimieren und somit lange Wartezeiten wie in der Vergangenheit für unsere Kunden zu vermeiden.“
So funktioniert iKfZ
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Um das neue Angebot zu nutzen, müssen sich Antragsteller bei jedem Vorgang, mit Ausnahme der Außerbetriebsetzung, elektronisch identifizieren. Dies erfolgt über die so genannte Bund-ID. Dafür werden ein bei der Steuererklärung genutztes ELSTER-Zertifikat oder ein Personalausweis mit freigeschalter Online-Funktion in Verbindung mit einem Kartenlesegerät/Ausweis-App benötigt. Die Online-Ausweisfunktion ist seit 2021 standardmäßig freigeschaltet. Nachträgliche Freischaltungen und das Neusetzen der notwendigen PIN können in den zuständigen Einwohnermeldebehörden der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.
Die anfallenden Gebühren und Auslagen können derzeit per Kreditkarte (Visa/Mastercard) oder PayPal gezahlt werden.
Zu den weiteren Voraussetzungen zählt, dass der Fahrzeugbrief (so genannte Zulassungsbescheinigung Teil II) über einen so genannten Sicherheitscode enthalten muss. Dies ist in der Regel bei allen Fahrzeugbriefen der Fall, die nach 2015 ausgestellt wurden. Sofern es sich um geleaste oder finanzierte Fahrzeuge handelt, ist die Nutzung von i-Kfz nur möglich, wenn der Sicherheitscode vorliegt. Autohäuser und Zulassungsdienste können für ihre Kunden über i-Kfz in Vertretung Fahrzeuge nur abmelden. Die Zulassung oder Ummeldung in Vollmacht ist für diese nur über die so genannte Großkundenschnittstelle (GKS) des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) möglich. Diese kann durch Autohäuser/Zulassungsdienste direkt beantragt oder als Dienstleistung bestehender Softwareanbieter genutzt werden.
Online-Nutzer zahlen weniger
Kunden, die ihr Fahrzeug vollautomatisch online zulassen, profitieren zudem von deutlich niedrigeren Gebühren.
Anmeldung | 17,50 € statt bisher 33,20 € |
Abmeldung | 2,70 € statt bisher 16,80 € |
Wiederzulassung | 11,80 € statt bisher 25,90 € |
Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel | ab 14,80 € statt bisher ab 26,80 € |
Tageszulassung | 19,60 € statt bisher 49,40 € |
Adressänderung innerhalb des Landkreises (selber Halter) | 4,30 € statt bisher 10,20 € |
Eine Vergabe oder Verwendung von grünen Kennzeichen, roten Kennzeichen und Wechselkennzeichen ist über das i-Kfz-Portal nicht möglich.
Hinweis: Abhängig vom Vorgang sind noch weitere Gebühren und Kosten zu erheben wie z.B. KBA-Gebühren, Gebühr für Klebesiegel, Ausstellung ZB I, Wunschkennzeichen, technische Änderung, Auslagen für Porto und Versand.
Straßenverkehrsamt schaltet Info-Telefon
Für Rückfragen rund um das Thema „iKfZ“ hat das Straßenverkehrsamt des Landkreises eine Hotline geschaltet. Diese ist unter der Telefonnummer 03591 5251-36290 zu den folgenden Zeiten geschaltet:
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
LANDRATSAMT BAUTZEN
KRAJNORADNY ZARJAD BUDYŠIN
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