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Leistungen nach SGB II / Bürgergeld


Allgemeine Informationen

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie anderen Quellen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Jobcenter. Die Gewährung dieser Leistungen ist abhängig vom Einkommen und Vermögen.
Für die Berechnung dienen:
• Einkommen/ Vermögen
• Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
• Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
• Vorsorgebeiträge
• Mehrbedarf bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen
• Grundbesitz
• Aufwendungen für PKW


Leben mehrere Personen in einem Haushalt, beispielsweise Partner oder Eltern mit ihren Kindern, so spricht man von der sog. Bedarfsgemeinschaft. In die Berechnung fließen dann Einkommen und Aufwendungen der Bedarfsgemeinschaft ein.


Verfahrensablauf


Den Antrag auf Erbringung von Leistungen nach SGB II stellt man beim Jobcenter des Landkreises Bautzen schriftlich.
Der Antragsvordruck ist in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ottendorf- Okrilla erhältlich oder online unter:
https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/buergergeld-grundsicherung-fuer-arbeitssuchende/33
 

Die Anträge werden 1 mal pro Woche mit der Hauspost an die zuständige Wohngeldstelle im LRA, Außenstelle Kamenz weitergeleitet. Bitte beachten sie dies bei der Einhaltung der Fristen.


Ansprechpartner

Bürgerbüro

 

Frau Hübner
Raum 14
Telefon (035205) 513-74


Formulare

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