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Schwerbehinderung und Landesblindengeld


Allgemeine Informationen

Falls wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden besteht, das die Teilhabe (Teilnahme) am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, kann diese Einschränkung als Behinderung amtlich festgestellt werden.
Die Behinderung darf nicht nur vorübergehend bestehen, sondern muss länger als sechs Monate andauern.
Neben der Feststellung, dass eine Behinderung vorliegt, wird auch deren Ausmaß (Grad der Behinderung) festgelegt und die Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vergeben.


Verfahrensablauf
Den Antrag zur Feststellung einer Behinderung stellt man beim Sozialamt, Sachgebiet
Schwerbehinderteneigenschaft des Landkreises Bautzen schriftlich.
Der Antragsvordruck ist in Papierform in der Gemeindeverwaltung Ottendorf- Okrilla
erhältlich oder online unter:
https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/dienstleistung/feststellung-einer-schwerbehinderung/268


Die Anträge werden 1 mal pro Woche mit der Hauspost an die zuständige Wohngeldstelle im LRA, Außenstelle Kamenz weitergeleitet. Bitte beachten sie dies bei der Einhaltung der Fristen.
Es sollte darauf geachtet werden, die behandelnden Ärzte vollständig einzutragen und den Antrag zu unterschreiben.
Die zuständige Stelle erteilt einen Feststellungsbescheid, in dem die einzelnen Behinderungen, der Grad der Behinderung (GdB) und die weiteren gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) angegeben werden. Dieser Bescheid wird auch dann ausgestellt, wenn der festgestellte GdB weniger als 50 beträgt.
Sollte das zuständige Amt einen GdB von 50 oder mehr festgestellt haben, erhält man einen Schwerbehindertenausweis. Die zutreffenden Merkzeichen und die Gültigkeitsdauer sind auf der Rückseite eingetragen.

Hinweis
Für den Fall, dass sich die bereits festgestellte Behinderung verschlimmert haben sollte beziehungsweise ein neues Leiden hinzugekommen ist, kann man einen Neufeststellungsantrag stellen. Das Verfahren läuft analog dem der Erstfeststellung einer Behinderung.


Notwendige Unterlagen

  • umfassende Arztberichte mit einer genauen Beschreibung des Befundes oder die beim Hausarzt befindlichen Untersuchungsunterlagen (zum Beispiel Facharztbriefe, Krankenhausberichte, Kurschlussgutachten, Röntgenbefunde)

  • Passbild


Ansprechpartner

Bürgerbüro

 

Frau Hübner
Zimmer 14
Telefon (035205) 513-74


Formulare

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